|
KVV |
kölner vermieterverein Zentrum
für Vermieter und Wohnungseigentümer |
|
© KVV 2008-2010 |
Vertragsanwalt (für Mitglieder kostenfreie
Beratung) Als
Vertragsanwalt für die kostenlose Beratung unserer Mitglieder konnten
wir einen auf den Gebieten des Vermieterrechts und des
Wohnungseigentumsrechts besonders erfolgreichen Anwalt gewinnen: Rechtsanwalt Lothar Spatz Beethovenstraße
4, 50674 Köln Telefon: (0221) 92
15 68-0 Telefax: (0221) 92 15 68-20 E-Mail: info@spatz-koeln.de Internet:
www.spatz-koeln.de Bürozeiten:
Montag – Freitag jeweils 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Anwaltliche
Telefon-Sprechstunde: Montag - Freitag 13 - 15 Uhr Persönliche
anwaltliche Besprechungstermine nur nach Vereinbarung Rechtsanwalt
Lothar Spatz ist seit vielen Jahren in Köln als Anwalt erfolgreich tätig, auf
Vermieterrecht und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert und in ganz
Deutschland außergerichtlich und gerichtlich tätig. Er ist Autor zahlreicher
Veröffentlichungen auf diesen Gebieten, u.a. der im KVV-Verlag
erschienenen CD-ROM
zum Vermieterrecht (www.mietrecht-cd-rom.de) und zum
Wohnungseigentumsrecht (www.wohnungseigentumsrecht-cd-rom.de) und
der zahlreichen KVV-Ratgeberschriften. Als Leiter unserer Rechtsabteilung ist
Rechtsanwalt Lothar Spatz auch zuständig für die rechtliche Betreuung unserer
Mietverträge,
die laufend an die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des BGH angepasst
werden. Rechtsanwalt (kostenpflichtig) Bei
Bedarf können Mitglieder und Nichtmitglieder bei Rechtsanwalt Lothar Spatz
auch sofortige anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen,
beispielsweise ·
im mietrechtlichen Bereich insbesondere bei
Kündigungen von Mietverträgen wegen Zahlungsverzugs oder wegen Eigenbedarfs
sowie bei der Durchsetzung von Räumungsansprüchen und von Zahlungsforderungen
aus rückständiger Miete und Betriebskosten ·
im wohnungseigentumsrechtlichen Bereich bei der
Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung sowie
bei der Durchsetzung von berechtigten Zahlungsansprüchen und der Abwehr
unberechtigter Zahlungsforderungen ·
in gerichtlichen Verfahren sowohl im mietrechtlichen
Bereich als auch im wohnungseigentumsrechtlichen Bereich vor allen
Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland. Aktuelles (kostenfrei) Mit freundlicher Genehmigung unseres Vertragsanwalts
aus dessen Internetseite (www.spatz-koeln.de) auch an dieser Stelle
Hinweise auf aktuelle Gerichtsurteile und Veröffentlichungen: Es lohnt sich. Im Dezember 2009 ist Rechtsanwalt Lothar Spatz in
einem wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
ein Durchbruch in der Rechtsprechung gelungen. Das KG (OLG) Berlin, das
BayObLG, das OLG Zweibrücken, das OLG Frankfurt am Main und das OLG
Saarbrücken hatten die Auffassung vertreten, dass in gerichtlichen Verfahren,
in denen ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung angefochten
wird, die sonst als Rechtsmittel zulässige unselbständige Anschlussbeschwerde
nur bis zum Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist möglich sei. Rechtsanwalt
Spatz hat diese gefestigte Rechtsprechung als falsch angegriffen und hat
damit beim Bundesgerichtshof Gehör gefunden. In einer Grundsatzentscheidung
vom 10.12.2009 hat der Bundesgerichtshof nunmehr die Rechtsauffassung von
Rechtsanwalt Spatz bestätigt, dass auch im wohnungseigentumsrechtlichen
Beschlussanfechtungsverfahren die unselbständige Anschlussbeschwerde bis zum
Ablauf der gesetzlichen Frist ohne jede Einschränkung zulässig ist. Der
Kölner Vermieterverein gratuliert Rechtsanwalt Spatz zu diesem besonderen
Erfolg. |