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KVV |
kölner vermieterverein Zentrum für
Vermieter und Wohnungseigentümer |
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Vertragsanwalt (für Mitglieder kostenfreie
Beratung) Als Vertragsanwalt für
die kostenlose Beratung unserer Mitglieder konnten wir einen auf den
Gebieten des Vermieterrechts und des Wohnungseigentumsrechts besonders
erfolgreichen Anwalt gewinnen: Rechtsanwalt Lothar Spatz Beethovenstraße 4, 50674
Köln Telefon: (0221) 92 15 68-0 Telefax: (0221) 92 15 68-20 E-Mail: info@spatz-koeln.de Internet:
www.spatz-koeln.de Bürozeiten: Montag – Freitag
jeweils 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Anwaltliche
Telefon-Sprechstunde: Montag - Freitag 13 - 15 Uhr Persönliche anwaltliche
Besprechungstermine nur nach Vereinbarung Rechtsanwalt Lothar
Spatz ist seit vielen Jahren in Köln als Anwalt erfolgreich tätig, auf
Vermieterrecht und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert und in ganz
Deutschland außergerichtlich und gerichtlich tätig. Er ist Autor zahlreicher
Veröffentlichungen auf diesen Gebieten, u.a. der im KVV-Verlag
erschienenen CD-ROM
zum Vermieterrecht (www.mietrecht-cd-rom.de)
und zum Wohnungseigentumsrecht (www.wohnungseigentumsrecht-cd-rom.de)
und der zahlreichen KVV-Ratgeberschriften. Als Leiter unserer Rechtsabteilung
ist Rechtsanwalt Lothar Spatz auch zuständig für die rechtliche Betreuung
unserer Mietverträge,
die laufend an die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des BGH angepasst
werden. Rechtsanwalt (kostenpflichtig) Bei Bedarf können
Mitglieder und Nichtmitglieder bei Rechtsanwalt Lothar Spatz auch sofortige
anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise v
im mietrechtlichen
Bereich insbesondere bei Kündigungen von Mietverträgen wegen Zahlungsverzugs
oder wegen Eigenbedarfs sowie bei der Durchsetzung von Räumungsansprüchen und
von Zahlungsforderungen aus rückständiger Miete und Betriebskosten v
im wohnungseigentumsrechtlichen
Bereich bei der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen der
Wohnungseigentümerversammlung sowie bei der Durchsetzung von berechtigten
Zahlungsansprüchen und der Abwehr unberechtigter Zahlungsforderungen v
in gerichtlichen
Verfahren sowohl im mietrechtlichen Bereich als auch im
wohnungseigentumsrechtlichen Bereich vor allen Amtsgerichten, Landgerichten
und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland. Aktuelles (kostenfrei) Mit freundlicher Genehmigung unseres Vertragsanwalts aus
dessen Internetseite (www.spatz-koeln.de) auch an dieser Stelle
Hinweise auf aktuelle Gerichtsurteile und Veröffentlichungen: Es lohnt sich. Im Dezember 2009 ist Rechtsanwalt Lothar Spatz in einem wohnungseigentumsrechtlichen
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ein Durchbruch in der
Rechtsprechung gelungen. Das KG (OLG) Berlin, das BayObLG, das OLG
Zweibrücken, das OLG Frankfurt am Main und das OLG Saarbrücken hatten die
Auffassung vertreten, dass in gerichtlichen Verfahren, in denen ein
Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung angefochten wird, die
sonst als Rechtsmittel zulässige unselbständige Anschlussbeschwerde nur bis
zum Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist möglich sei. Rechtsanwalt Spatz
hat diese gefestigte Rechtsprechung als falsch angegriffen und hat damit beim
Bundesgerichtshof Gehör gefunden. In einer Grundsatzentscheidung vom
10.12.2009 hat der Bundesgerichtshof nunmehr die Rechtsauffassung von
Rechtsanwalt Spatz bestätigt, dass auch im wohnungseigentumsrechtlichen
Beschlussanfechtungsverfahren die unselbständige Anschlussbeschwerde bis zum
Ablauf der gesetzlichen Frist ohne jede Einschränkung zulässig ist. Der
Kölner Vermieterverein gratuliert Rechtsanwalt Spatz zu diesem besonderen
Erfolg. |