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kölner vermieterverein

Zentrum für Vermieter und Wohnungseigentümer

 


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© KVV 2008-2010

 

 

 

Vertragsanwalt (für Mitglieder kostenfreie Beratung)

 

Als Vertragsanwalt für die kostenlose Beratung unserer Mitglieder konnten wir einen auf den Gebieten des Vermieterrechts und des Wohnungseigentumsrechts besonders erfolgreichen Anwalt gewinnen:

 

Rechtsanwalt Lothar Spatz

Beethovenstraße 4, 50674 Köln

Telefon: (0221) 92 15 68-0

Telefax: (0221) 92 15 68-20

E-Mail: info@spatz-koeln.de

Internet: www.spatz-koeln.de

 

Bürozeiten: Montag – Freitag jeweils 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

Anwaltliche Telefon-Sprechstunde: Montag - Freitag 13 - 15 Uhr

Persönliche anwaltliche Besprechungstermine nur nach Vereinbarung

 

Rechtsanwalt Lothar Spatz ist seit vielen Jahren in Köln als Anwalt erfolgreich tätig, auf Vermieterrecht und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert und in ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich tätig. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf diesen Gebieten, u.a. der im KVV-Verlag erschienenen CD-ROM zum Vermieterrecht (www.mietrecht-cd-rom.de) und zum Wohnungseigentumsrecht (www.wohnungseigentumsrecht-cd-rom.de) und der zahlreichen KVV-Ratgeberschriften. Als Leiter unserer Rechtsabteilung ist Rechtsanwalt Lothar Spatz auch zuständig für die rechtliche Betreuung unserer Mietverträge, die laufend an die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des BGH angepasst werden.

 

Rechtsanwalt (kostenpflichtig)

 

Bei Bedarf können Mitglieder und Nichtmitglieder bei Rechtsanwalt Lothar Spatz auch sofortige anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise

 

v      im mietrechtlichen Bereich insbesondere bei Kündigungen von Mietverträgen wegen Zahlungsverzugs oder wegen Eigenbedarfs sowie bei der Durchsetzung von Räumungsansprüchen und von Zahlungsforderungen aus rückständiger Miete und Betriebskosten

 

v      im wohnungseigentumsrechtlichen Bereich bei der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung sowie bei der Durchsetzung von berechtigten Zahlungsansprüchen und der Abwehr unberechtigter Zahlungsforderungen

 

v      in gerichtlichen Verfahren sowohl im mietrechtlichen Bereich als auch im wohnungseigentumsrechtlichen Bereich vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland.

 

Aktuelles (kostenfrei)

 

Mit freundlicher Genehmigung unseres Vertragsanwalts aus dessen Internetseite (www.spatz-koeln.de) auch an dieser Stelle Hinweise auf aktuelle Gerichtsurteile und Veröffentlichungen:

"Aktuelles"

Es lohnt sich.

 

Aktuelle Erfolge

 

Im Dezember 2009 ist Rechtsanwalt Lothar Spatz in einem wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ein Durchbruch in der Rechtsprechung gelungen. Das KG (OLG) Berlin, das BayObLG, das OLG Zweibrücken, das OLG Frankfurt am Main und das OLG Saarbrücken hatten die Auffassung vertreten, dass in gerichtlichen Verfahren, in denen ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung angefochten wird, die sonst als Rechtsmittel zulässige unselbständige Anschlussbeschwerde nur bis zum Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist möglich sei. Rechtsanwalt Spatz hat diese gefestigte Rechtsprechung als falsch angegriffen und hat damit beim Bundesgerichtshof Gehör gefunden. In einer Grundsatzentscheidung vom 10.12.2009 hat der Bundesgerichtshof nunmehr die Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Spatz bestätigt, dass auch im wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussanfechtungsverfahren die unselbständige Anschlussbeschwerde bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist ohne jede Einschränkung zulässig ist. Der Kölner Vermieterverein gratuliert Rechtsanwalt Spatz zu diesem besonderen Erfolg.