Als Mitglied profitieren Sie exklusiv von unseren Leistungen und unserer jahrzehntelangen Expertise im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Im Mitgliedsbeitrag ist kostenfrei enthalten:
qualifizierte Beratung zu sämtlichen Themen des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes durch unsere Fachanwälte
aktuelle Mietverträge
Musterformulierungen
Formulare und Protokolle für Vermieter
Ratgeber zu praxisrelevanten Themen
Wir stellen Mietverträge, Musterformulierungen, Formulare, Protokolle und Ratgeber in elektronischer Form als PDF zur Verfügung. Ein Versand als gedruckte Ausgabe ist gegen einen Aufpreis möglich.
Themenbeispiele für qualifizierte Beratungen
Mietrecht
Kündigungen
Mieterhöhungen
Modernisierungen
Kaution
Betriebskostenabrechnungen
Instandsetzungen
Zahlungsverzug
...
Wohnungseigentumsrecht
Beschlussanfechtungsverfahren
Überprüfung von Abrechnungen
Durchsetzung von offenen Wohngeld- und sonstigen Forderungen
Immobilienbewirtschaftung und Immobilienverwaltung
Beseitigung baulicher Anlagen
Überprüfung von Wohngeldabrechnungen
Durchführung von Eigentümerversammlungen
Wahl- und Abwahl von Hausverwaltungen
Abmahnung und Kündigung von Verwalterverträgen
...
Mietverträge
KVV-Mietvertrag Wohnraum/Wohnungseigentum im Mehrparteienhaus
Mieterhöhungsschreiben bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Mieterhöhungsschreiben unter Berufung auf ein Sachverständigengutachten
Mieterhöhungsschreiben unter Berufung auf Vergleichsmieten
Abmahnung wegen Zahlungsverzuges
Abmahnung wegen vertragswidrigen Verhaltens
Kündigung wegen Zahlungsverzuges
Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens
Kündigung wegen Eigenbedarfs
Beispiele Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung
Übergabeprotokoll
Mietbürgschaft
...
Ratgeber
Wie der Vermieter erfolgreich wegen Zahlungsverzugs kündigt
Wie der Vermieter erfolgreich wegen Eigenbedarfs kündigt
Wie der Vermieter rechtswirksam über die Betriebskosten abrechnet (mit o.g. Muster)
Wie der Vermieter erfolgreich eine unberechtigte Mietminderung abwehrt
Die Kontrolle des Verwalters bei der Wohnungseigentümerversammlung
Die Kontrolle des Verwalters bei Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die als Eigentümer oder Verwalter von Grundbesitz oder Erbbaurecht Vermieter oder Verpächter von Wohnraum, Geschäftsraum, Landwirtschaft oder Forstwirtschaft sind. Über die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand; der Vorstand kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Mitgliedsbeitrag
95,- €
pro Jahr für die ersten drei vermieteten Objekte
5,- €
zusätzlich ab dem 4. bis zum 6. vermieteten Objekt (pro Mietobjekt)
2,- €
ab dem 7. vermieteten Objekt bis zum 10. vermieteten Objekt (pro Mietobjekt)
1,- €
ab dem 11. vermieteten Objekt (pro Mietobjekt)
Unsere Beiträge sind jährlich und im Voraus bis zum 31. Januar zu entrichten und werden bei unterjährigem Beitritt im Beitrittsjahr lediglich quartalsweise berechnet.
Es fällt keine Aufnahmegebühr an und es besteht auch keine Mindestdauer der Mitgliedschaft.
Die Kündigungsfrist beträgt hiernach 6 Monate zum Jahresende.